Für Turbo®kurse gelten darüber hinaus folgende Vertragsbedingungen:

1. Der Ausbildungsvertrag kommt zustande, wenn die FS Kastanienhof die Turbo®kursanmeldung schriftlich bestätigt.

2. Die Ausbildung  erfolgt nach den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere dem dem Fahrlehrergesetz und den darauf basierenden Verordnungen.

3. Die vereinbarte Vorauszahlung ist vor Turbo®kursbeginn in voller Höhe zu leisten. Erfüllt der Teilnehmer seine Zahlungsverpflichtung nicht, so besteht kein Leistungsanspruch.

4. Am Turbo®kursende erfolgt eine Abrechnung nach erbrachten Leistungen. Diese ist vor den Prüfungen auszugleichen (s. hierzu auch § 4 unserer AGB).

5. Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme an dem belegten Turbo®kurs behält die FS Kastanienhof Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Sie lässt sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechenen. Die FS Kastanienhof kann dabei den Vergütungsanspruch wie folgt pauschalisieren:

Rücktr. b. 1 Monat vor Turbo®kursbeginn:

1/3 der vereinbarten Vorauszahlung 

danach oder bei Nichtteilnahme:           

 2/3 der vereinbarten Vorauszahlung 

Teilweiser Besuch des Turbo®kurses:                

 volle Vorauszahlung 

Der Rücktritt ist schriftlich per Einschreiben zu erklären.