Für Turbo®kurse gelten darüber hinaus folgende Vertragsbedingungen:
1. Der Ausbildungsvertrag kommt zustande, wenn die FS Kastanienhof die Turbo®kursanmeldung schriftlich bestätigt.
2. Die Ausbildung erfolgt nach den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere dem dem Fahrlehrergesetz und den darauf basierenden Verordnungen.
3. Die vereinbarte Vorauszahlung ist vor Turbo®kursbeginn in voller Höhe zu leisten. Erfüllt der Teilnehmer seine Zahlungsverpflichtung nicht, so besteht kein Leistungsanspruch.
4. Am Turbo®kursende erfolgt eine Abrechnung nach erbrachten Leistungen. Diese ist vor den Prüfungen auszugleichen (s. hierzu auch § 4 unserer AGB).
5. Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme an dem belegten Turbo®kurs behält die FS Kastanienhof Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Sie lässt sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechenen. Die FS Kastanienhof kann dabei den Vergütungsanspruch wie folgt pauschalisieren:
Rücktr. b. 1 Monat vor Turbo®kursbeginn:
1/3 der vereinbarten Vorauszahlung
danach oder bei Nichtteilnahme:
2/3 der vereinbarten Vorauszahlung
Teilweiser Besuch des Turbo®kurses:
volle Vorauszahlung
Der Rücktritt ist schriftlich per Einschreiben zu erklären.
